ASPHALTTECHNIK JUVET GmbH

WHG-Flächen
Nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz sowie Verordnungen der Bundesländer müssen Flächen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Dies gilt ebenfalls für Anlagen zur Herstellung, Behandlung und Verwendung mit wassergefährdenden Stoffen. Je nach Art der wassergefährdenden Stoffe werden die Gussasphaltschichten ein- oder zweilagig oder in Kombination mit einer bituminösen Schweißbahn eingebaut. Alle Anschlüsse und Durchdringungen an aufgehenden Bauteilen werden mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff hergestellt. Wir sind ein vom TÜV geprüfter und zertifizierter Fachbetrieb nach WHG. Gerne stehen wir Ihnen bei evtl. Fragen zur Verfügung und beraten Sie fachgerecht.